Vorgeschriebene Navigationslichter erhöhen die Sicherheit auf dem Wasser und sind gesetzlich Pflicht. LED-Leuchten bieten lange Lebensdauer, geringen Stromverbrauch und optimale Sichtbarkeit.
| Lichttyp | Pflicht | Anwendung |
|---|---|---|
| Topplicht (weiß) | Ja, Motorboote | Vorne, 225° Abstrahlwinkel |
| Hecklicht (weiß) | Ja | Hinten, 135° Abstrahlwinkel |
| Backbordlicht (rot) | Ja | Links, 112,5° |
| Steuerbordlicht (grün) | Ja | Rechts, 112,5° |
| Ankerlicht (weiß, rundstrahlend) | Bei Anker | Allround 360° |
| Dreifarbenlaterne | Segelboote | Mastspitze, kombiniert |
| Blitzlicht (blau) | Nur Behörden | Einsatzfahrzeuge |
Wann ist welches Licht vorgeschrieben?
Laut BinSchStrO (Binnenschifffahrtsstraßenordnung) und COLREGS (Kollisionsverhütungsregeln auf See) müssen Fahrzeuge bei Nacht oder eingeschränkter Sicht die vorgeschriebene Beleuchtung führen. Motorboote unter 7 m mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 7 Knoten können eine weiße Rundumlicht-Alternative verwenden.
Häufig gestellte Fragen
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